Entscheidungsstichwort (Thema)
Modernisierung von Wohnraum: Wirksamkeit einer einvernehmlichen Regelung über einen Ersatzanspruch des Mieters wegen Modernisierungsmaßnahmen
Orientierungssatz
Einem Wohnungsmieter steht wegen Aufwendungen aufgrund von Modernisierungsarbeiten des Vermieters grundsätzlich ein Ersatzanspruch zu. Dieser kann durch Vereinbarung in Bezug auf die Höhe konkretisiert werden (hier: Vereinbarung des Erlasses einer Monatsmiete). Die vergleichsweise Festlegung der Höhe der Ansprüche stellt keine nachteilige Abweichung iSd BGB § 541b Abs 4.* 2. Haben die Parteien (wirksam) eine einvernehmliche Vereinbarung über die Höhe des vom Vermieter zu leistenden Ausgleichs getroffen, ist es ausgeschlossen, daß sich der Mieter nach Abschluß der Modernisierungsarbeiten auf tatsächlich entstandene höhere Kosten beruft (hier: Kosten wegen notwendiger tischlermäßiger Anpassung einer Einbauküche).
Fundstellen
Dokument-Index HI1732776 |
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