Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Fälligkeit der Betriebskosten erst nach Überlassung prüffähiger Unterlagen. Wohnraummiete: unwirksamer Ausschluß im Formularmietvertrag
Leitsatz (amtlich)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Solange dem Mieter auf sein Verlangen prüffähige Abrechnungsunterlagen nicht überlassen worden sind, ist eine Forderung aus der Betriebskostenabrechnung nicht fällig.
Orientierungssatz
Der generelle Ausschluß des Anspruchs auf Überlassung von Belegkopien stellt eine unangemessene Benachteiligung des Mieters preisfreien Wohnraums im Sinne des AGBG § 9 dar.
Fundstellen
Haufe-Index 1732600 |
WuM 2002, 32 |
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