Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Fälligkeit der Betriebskosten erst nach Überlassung prüffähiger Unterlagen. Wohnraummiete: unwirksamer Ausschluß im Formularmietvertrag

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Solange dem Mieter auf sein Verlangen prüffähige Abrechnungsunterlagen nicht überlassen worden sind, ist eine Forderung aus der Betriebskostenabrechnung nicht fällig.

 

Orientierungssatz

Der generelle Ausschluß des Anspruchs auf Überlassung von Belegkopien stellt eine unangemessene Benachteiligung des Mieters preisfreien Wohnraums im Sinne des AGBG § 9 dar.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1732600

WuM 2002, 32

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