Orientierungssatz
Werden Gaseinzelöfen durch eine Zentralheizung ersetzt, handelt es sich um eine Wohnwertverbesserung, ohne daß es für die Berechtigung einer Mieterhöhung noch darauf ankommt, ob die Maßnahme zugleich auch der Energieeinsparung gedient hat. Auch kommt es bei der Wohnwertverbesserung nicht auf die Prüfung der Wirtschaftlichkeit an (Abgrenzung OLG Karlsruhe, 20. September 1984, 9 REMiet 3/83, WuM 1985, 17).
Fundstellen
Dokument-Index HI1760343 |
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