Leitsatz (amtlich)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
§ 536b BGB n.F. ist wie der frühere § 539 BGB auf die Fälle nachträglicher Mängelkenntnis entsprechend anwendbar (hier: Keine Mietminderung bei vorbehaltloser Weiterzahlung der Wohnraummiete). Die Revision wird zugelassen.
Orientierungssatz
Hat ein Wohnungsmieter trotz Kenntnis und Anzeige von einem Mangel (hier: Lärmbelästigung durch Nachbarmieter) die Miete weiter vorbehaltlos längere Zeit (hier: über zwei Jahre) gezahlt, ist er in entsprechender Anwendung des § 536b BGB in der Fassung vom 19. Juni 2001 für die Vergangenheit und die Zukunft mit einer Mietminderung ausgeschlossen.
Fundstellen
Dokument-Index HI1760353 |
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