Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

§ 536b BGB n.F. ist wie der frühere § 539 BGB auf die Fälle nachträglicher Mängelkenntnis entsprechend anwendbar (hier: Keine Mietminderung bei vorbehaltloser Weiterzahlung der Wohnraummiete). Die Revision wird zugelassen.

 

Orientierungssatz

Hat ein Wohnungsmieter trotz Kenntnis und Anzeige von einem Mangel (hier: Lärmbelästigung durch Nachbarmieter) die Miete weiter vorbehaltlos längere Zeit (hier: über zwei Jahre) gezahlt, ist er in entsprechender Anwendung des § 536b BGB in der Fassung vom 19. Juni 2001 für die Vergangenheit und die Zukunft mit einer Mietminderung ausgeschlossen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1760353

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