Entscheidungsstichwort (Thema)
Mietminderung bei Wohnraummiete: Zugangsverweigerung für Lebensgefährten der Mieterin
Orientierungssatz
Das Gebrauchsrecht des Mieters beinhaltet auch das Recht, in den Mieträumen nach eigenem Belieben Besucher zu empfangen. Verweigert der Vermieter dem Lebensgefährten der Mieterin den Zugang zur Wohnung, liegt ein Mietmangel vor, der die Gebrauchstauglichkeit aufhebt und die Mieterin zur Minderung des Mietzinses auf Null berechtigt.
Fundstellen
Haufe-Index 1736602 |
NJW-RR 2001, 8 |
NZM 2001, 232 |
ZMR 2000, 385 |
IPuR 2000, 45 |
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