Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Unwirksamkeit sukzessiver Modernisierungsankündigung
Orientierungssatz
Die Ankündigung von Maßnahmen zur Verbesserung, zur Einsparung von Energie und Wasser oder zur Schaffung neuen Wohnraums iSv BGB § 541b muß einheitlich erfolgen. Eine Verteilung der notwendigen Angaben auf mehrere Schreiben ist schon deshalb unzulässig, weil BGB § 541b Abs 2 S 1 für die Ankündigung die Schriftform ausdrücklich vorsieht und für diese Ankündigung daher das aus BGB § 126 Abs 1 ableitbare Erfordernis der Einheitlichkeit der Erklärung gilt.
Fundstellen
Haufe-Index 1738584 |
NJW-RR 2001, 871 |
NZM 2001, 332 |
WuM 2001, 359 |
IPuR 2001, 53 |
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