Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Unwirksamkeit sukzessiver Modernisierungsankündigung

 

Orientierungssatz

Die Ankündigung von Maßnahmen zur Verbesserung, zur Einsparung von Energie und Wasser oder zur Schaffung neuen Wohnraums iSv BGB § 541b muß einheitlich erfolgen. Eine Verteilung der notwendigen Angaben auf mehrere Schreiben ist schon deshalb unzulässig, weil BGB § 541b Abs 2 S 1 für die Ankündigung die Schriftform ausdrücklich vorsieht und für diese Ankündigung daher das aus BGB § 126 Abs 1 ableitbare Erfordernis der Einheitlichkeit der Erklärung gilt.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1738584

NJW-RR 2001, 871

NZM 2001, 332

WuM 2001, 359

IPuR 2001, 53

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