Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnungseigentum: Entsendung eines Versammlungsvertreters trotz Vertretungsbeschränkung in der Gemeinschaftsordnung

 

Orientierungssatz

1. Der Wohnungseigentümergemeinschaft ist es im Einzelfall nach Treu und Glauben verwehrt, sich auf eine in der Gemeinschaftsordnung enthaltene Beschränkung der Vertretung in der Eigentümersammlung zu berufen, wenn dem Wohnungseigentümer weder eine eigene Teilnahme noch eine der Gemeinschaftsordnung entsprechende Vertretung zumutbar ist.

2. Ein solcher Fall liegt vor, wenn der Wohnungseigentümer, der die Eigentumswohnung geerbt hat, seit Jahren in den USA lebt, deshalb zu den anderen Wohnungseigentümern kein Vertrauensverhältnis besteht und er seinen in der Wohnung als Mieter lebenden Bruder mit der Vertretung beauftragen will.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1738606

NZM 2002, 619

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