Leitsatz

Bruder als berechtigter Vertreter einer in den USA lebenden Wohnungseigentümerin trotz eingeschränkter Vertretungsvereinbarung

 

Normenkette

(§ 25 WEG; § 242 BGB)

 

Kommentar

Die Eigentümergemeinschaft kann sich nach Treu und Glauben nicht auf eine in der Gemeinschaftsordnung vereinbarte Vertretungsbeschränkung berufen, wenn die seit Jahren in den USA lebende Eigentümerin, welche die Wohnung geerbt hat, ihren als Mieter in der Wohnung lebenden Bruder als Vertreter in die Eigentümerversammlung entsenden möchte. Einer solchen Eigentümerin ist es nicht zumutbar, sich irgendeinen anderen Eigentümer als Vertreter auszusuchen, wenn hier keinerlei Verbindungen oder persönliche Beziehungen mit anderen Eigentümern bestehen.

 

Link zur Entscheidung

(LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 21.02.2002, 14 T 7744/01, Beschluss v. 21.2.2002, Az.: 14 T 7744/01, NZM 14/2002, 619)

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?