Orientierungssatz
Vereinbaren die Parteien, dass das befristete Mietverhältnis über ein noch fertig zu stellendes Mietobjekt mit dessen Übergabe beginnen soll, so kann die Schriftform mangels Gewissheit über die Vertragsdauer selbst dann verletzt sein, wenn ein förmliches Übergabeprotokoll erstellt wird, in dem auf den Mietvertrag Bezug genommen wird. Der Verstoß gegen das gesetzliche Schriftformerfordernis wird durch ein Übergabeprotokoll nur dann geheilt, wenn dieses die Qualität eines förmlichen Nachtrags aufweist.
Fundstellen
Dokument-Index HI1760472 |
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