Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete im Altbau: Ausschluss einer Mietminderung wegen eines feuchten Kellers

 

Orientierungssatz

Der Mieter einer Altbauwohnung kann nicht ohne weiteres erwarten, dass der zur Wohnung gehörende Keller trocken und zur Lagerung feuchtigkeitsempfindlicher Gegenstände geeignet ist (Anschluss LG Mannheim, 8. April 1998, 4 S 158/97, WuM 1998, 663). Ein feuchter Keller berechtigt damit nicht ohne weiteres zur Mietminderung.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1738848

WuM 2004, 233

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