Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete im Altbau: Ausschluss einer Mietminderung wegen eines feuchten Kellers
Orientierungssatz
Der Mieter einer Altbauwohnung kann nicht ohne weiteres erwarten, dass der zur Wohnung gehörende Keller trocken und zur Lagerung feuchtigkeitsempfindlicher Gegenstände geeignet ist (Anschluss LG Mannheim, 8. April 1998, 4 S 158/97, WuM 1998, 663). Ein feuchter Keller berechtigt damit nicht ohne weiteres zur Mietminderung.
Fundstellen
Haufe-Index 1738848 |
WuM 2004, 233 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen