Entscheidungsstichwort (Thema)

Fristlose Kündigung eines Pferdeeinstellungsvertrages

 

Orientierungssatz

Ein Pferdeeinstellungsvertrag ist kein Mietvertrag, sondern ein entgeltlicher Verwahrungsvertrag. Der Vertrag ist damit fristlos kündbar, denn nach § 695 BGB kann der Hinterleger die Sache jederzeit zurückfordern, womit gem. § 699 Abs. 2 BGB auch die Vergütungspflicht entfällt, sofern nichts anderes vereinbart ist.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1737910

NJW-RR 2004, 854

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