Die Lieferung von Wärme durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer an die Wohnungseigentümer unterliegt der Umsatzsteuer. Eine solche Wirtschaftstätigkeit fällt nicht unter die in der Mehrwertsteuerrichtlinie vorgesehene Befreiung für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken.

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