Senkung des Umsatzsteuersatzes für Lieferungen von Gas und Wärme

Die bayerische Finanzverwaltung hat sich zur befristeten Senkung des Umsatzsteuersatzes für Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz und Wärme über ein Wärmenetz geäußert.

Befristete Senkung des Umsatzsteuersatzes

Die Bundesregierung hat auf die Preisentwicklungen von Gas und Strom reagiert und den Umsatzsteuersatz vorübergehend gesenkt. Dies gilt für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 (vgl. News).

Informationen der Finanzverwaltung

Das BMF informiert in einem FAQ zu den umsatzsteuerlichen Folgen. Das bayerische LfSt hat nun in einer Verfügung noch ergänzend Stellung bezogen. Dabei geht es beispielsweise um die Fragen: 

  • Welche Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz sind begünstigt?
  • Welche Lieferungen von Wärme über ein Wärmenetz sind begünstigt?
  • Wie ist das Legen eines Wärme-Hausanschlusses einzuordnen?
  • Welchem Steuersatz unterliegt das Legen eines Mehrspartenhausanschlusses?
  • Wie ist mit der Soforthilfe umzugehen?

Bayerisches LfSt, Verfügung v. 3.3.2023, S 7220.1.1-11/8 St33


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