Sie kündigen einem Ihrer Mieter wegen Lärmbelästigung und klagen anschließend auf Räumung. Wer kennt nicht die Schwierigkeiten vor Gericht: Wie stark war der Lärm? Welche Zeugen haben Sie? Gibt es ein aussagekräftiges Lärmprotokoll? Ist beweisbar abgemahnt worden? Reicht eine Abmahnung oder musste mehrfach abgemahnt werden usw.

Das Prozessergebnis ist kaum vorhersehbar. Das Klima zwischen den Streitenden schon lange Zeit gestört. Wer – egal ob Vermieter oder Mieter – möchte nicht lieber Frieden und ein langfristiges, gutes Miteinander haben statt juristischer Grabenkämpfe? Eine Mediation kann der erste gute Schritt in die richtige Richtung sein.

Nehmen wir einmal an, Ihnen als Vermieter geht es nicht nur darum, finanziell eine Minderung wegen Ruhestörung abzuwehren, sondern Ihnen ist eine gute, friedliche Atmosphäre in Ihrem Mietshaus wichtig.

Hier bietet sich z. B. ein Ortstermin an, bei dem sich alle Beteiligten einen unmittelbaren Eindruck verschaffen. So kann sich z. B. der "lärmende Mieter" in der Wohnung darunter einen Eindruck verschaffen, wie sich ein Streit o. Ä. für einen selbst anhört. Vielleicht kommt dann als unmittelbarer Eindruck sogar: "Oh, ich hätte nicht gedacht, dass das so laut ist."

Mögliche Mediationslösung:

Sie als Vermieter investieren in Schallschutzmaßnahmen, der Mieter achtet auf Einhaltung der Ruhezeiten. Sie ersparen sich einen unsicheren, teuren Rechtsstreit und die Gemüter können sich wieder abkühlen.

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