Ausstattungen zur Verbrauchserfassung, d. h. Zähler und Heizkostenverteiler, die nach dem 1.12.2021 installiert werden, müssen fernablesbar sein und dabei den Datenschutz und die Datensicherheit nach dem Stand der Technik gewährleisten. Fernablesbar ist eine Ausstattung zur Verbrauchserfassung, wenn sie ohne Zugang zu einzelnen Nutzereinheiten abgelesen werden kann. Nicht fernablesbare Ausstattungen zur Verbrauchserfassung müssen bis zum 31.12.2026 durch fernablesbare Exemplare ausgetauscht werden. Lässt der Vermieter funkfähige elektronische Erfassungsgeräte montieren, handelt es sich um eine vom Mieter zu duldende Modernisierungsmaßnahme (§ 554 Abs. 2 BGB).

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge