Es ist nicht erforderlich, dass bereits ein Gesundheitsschaden eingetreten ist; vielmehr genügt es, wenn mit einer solchen Gefährdung ernsthaft zu rechnen ist. Der Mieter muss beweisen, dass eine realistische Gefahr von der Mietsache ausgeht. Einen naturwissenschaftlich unangreifbaren Kausalbeweis zwischen der Belastung mit Giftstoffen und einem konkreten Schaden muss der Mieter nicht führen.

 
Achtung

Mögliche Gefahr reicht aus

Steht fest, dass die Räume mit Giftstoffen belastet sind und ist ungeklärt, ob und in welcher Konzentration sich die Schadstoffe in der Raumluft befinden, so liegt ein Mangel vor, wenn eine Gesundheitsschädlichkeit nicht sicher auszuschließen ist.

Es genügt, wenn die Belastung als solche feststeht und aufgrund der Belastungshöhe der Eintritt eines Schadens nicht außerhalb der Wahrscheinlichkeit liegt.

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge