Haftungsdauer: 1 Jahr
Der Versicherer haftet grundsätzlich nur für eine Dauer von 12 Monaten (Haftzeit). Die Versicherungssumme hat dem Versicherungswert zu entsprechen.
Versicherungswert für die im Versicherungsvertrag bezeichneten Räume/Gebäude ist
- der Wert einer Jahresmiete für vermietete Räume,
- der ortsübliche Jahresmietwert für selbst genutzte oder unentgeltlich Dritten überlassene Räume,
- die Summe der fortlaufenden Nebenkosten für die Dauer eines Jahres.
Gestaltungsmöglichkeiten bestehen mit
Klausel SK 8503 – Verlängerte Mietverlustversicherung
(die Haftzeit kann auf bis zu 24 Monate ausgedehnt werden; Versicherungswert ist dann der doppelte Jahresmietwert zuzüglich Nebenkosten)
Klausel SK 8504 – Nachhaftung/Prämienabrechnung
(der Versicherer haftet über die Versicherungssumme hinaus bis zu der vereinbarten Nachhaftung; zum Zweck einer endgültigen Prämienabrechnung ist eine regelmäßige Meldung des Versicherungswerts erforderlich)
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