Haftungsdauer: 1 Jahr

Der Versicherer haftet grundsätzlich nur für eine Dauer von 12 Monaten (Haftzeit). Die Versicherungssumme hat dem Versicherungswert zu entsprechen.

Versicherungswert für die im Versicherungsvertrag bezeichneten Räume/Gebäude ist

  • der Wert einer Jahresmiete für vermietete Räume,
  • der ortsübliche Jahresmietwert für selbst genutzte oder unentgeltlich Dritten überlassene Räume,
  • die Summe der fortlaufenden Nebenkosten für die Dauer eines Jahres.

Gestaltungsmöglichkeiten bestehen mit

  • Klausel SK 8503 – Verlängerte Mietverlustversicherung

    (die Haftzeit kann auf bis zu 24 Monate ausgedehnt werden; Versicherungswert ist dann der doppelte Jahresmietwert zuzüglich Nebenkosten)

  • Klausel SK 8504 – Nachhaftung/Prämienabrechnung

    (der Versicherer haftet über die Versicherungssumme hinaus bis zu der vereinbarten Nachhaftung; zum Zweck einer endgültigen Prämienabrechnung ist eine regelmäßige Meldung des Versicherungswerts erforderlich)

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