Überblick

Der Gesetzgeber bietet derzeit nur sehr aufwendige, bürokratische und sperrige Vorgaben für eine sinnvolle Installation von Photovoltaikanlagen in Mehrfamilienhäusern an. Da Photovoltaikanlagen in der Regel nur der Erzeugung von Solarstrom und damit der Einsparung von Primärenergie dienen, nicht aber der Einsparung von Endenergie, ist eine Modernisierungsumlage auf den Mieter i.d.R. ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist derzeit auch noch eine Umlage im Rahmen der BetrKV.

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