Zu den Regelungen über die Miethöhe zählen auch Vereinbarungen über die Betriebskosten. Insoweit kann eine Erhöhung oder Ermäßigung der Vorauszahlungen vereinbart werden. Ebenso können die Parteien die Mietstruktur ändern und anstelle der bisherigen Betriebskostenpauschale oder Pauschalmiete eine Grundmiete mit gesonderter Betriebskostenumlage vereinbaren.

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