Das AG folgt der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer! Diese trage substanziiert unter Vorlage entsprechender Unterlagen und im Übrigen mit einem Beweisangebot vor, ein Zähleraustausch sei zeitnah wegen der damit verbundenen hohen Kosten bei gleichzeitigem Haftungsausschluss des Auftrag nehmenden Unternehmens und wegen des Erfordernisses einer umfassenden Sanierung des Leitungssystems nicht durchführbar und wirtschaftlich nicht vertretbar. Diesen Sachvortrag habe K nur pauschal bestritten. Aber selbst dann, wenn man ein substanziiertes Bestreiten annehme, seien geeichte Warmwasserzähler unstreitig nicht vorhanden und eine genaue Messung des Warmwasserverbrauchs derzeit nicht möglich. Eine Verteilung der Kosten auf der Grundlage einer Schätzung, ausgehend vom früher konkret ermittelten Verbrauch, sei dann nach Auffassung des Gerichts uneingeschränkt vertretbar und mit Blick auf den Maßstab einer ordnungsmäßigen Verwaltung nicht zu beanstanden.

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