Überblick

Das Grundsteuer-Reformgesetz regelt, dass zum 1.1.2022 alle Grundstücke im gesamten Bundesgebiet für Zwecke der Grundsteuer neu zu bewerten sind. Auf diesen Stichtag wird erstmalig der Grundsteuerwert festgestellt (sog. Hauptfeststellung), der dann ab 2025 den Einheitswert ablöst. Nach jeweils 7 Jahren erfolgt dann die nächste Feststellung des Grundsteuerwerts.

Das bisherige 3-stufige Verfahren zur Ermittlung der Grundsteuer wird beibehalten:

  1. Ermittlung des Grundsteuerwerts
  2. Feststellung des Grundsteuer-Messbetrags (Grundsteuerwert x Messzahl)
  3. Festsetzung der Grundsteuer (Grundsteuer-Messbetrag x Hebesatz)

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