Verfahrensgang
LG Bamberg (Urteil vom 04.02.2015; Aktenzeichen 2 O 415/14) |
Tenor
1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Kläger gegen das Endurteil des Landgerichts Bamberg vom 04.02.2015, Az.: 2 O 415/14, einstimmig gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen und den Streitwert für das Berufungsverfahren auf 29.789,70 EUR festzusetzen.
2. Die Kläger erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis einschließlich 19.06.2015.
Gründe
Der Senat ist davon überzeugt, dass der Berufung der Kläger gegen das Endurteil des LG Bamberg vom 04.02.2015 im Sinne des § 522 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO offensichtlich die Erfolgsaussicht fehlt und auch die weiteren Voraussetzungen für die Entscheidung gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO vorliegen. Der Senat beabsichtigt deshalb, die Berufung durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen. Gemäß § 522 Abs. 2 S. 3 ZPO weist der Senat die Kläger auf die beabsichtigte Entscheidung hin und gibt zugleich hierzu sowie zur avisierten Festsetzung des Berufungsstreitwerts Gelegenheit zur Stellungnahme.
I. Die Kläger begehren die Feststellung, dass sie zwei im Jahr 2006 mit der Beklagten geschlossene Darlehensverträge wirksam widerrufen haben, verlangen von der Beklagten die Abrechnung dieser Verträge und begehren im Weiteren die Feststellung einer Schadensersatzpflicht der Beklagten aufgrund ihrer Weigerung, den Widerruf anzuerkennen.
Im Mai 2006 schlossen die Kläger mit der Beklagten zwei Darlehensverträge über 165.000,00 EUR bzw. 65.000,00 EUR mit zehnjähriger Zinsbindung und einer effektiven Verzinsung von 4,44 % bzw. 4,37 % (Darlehensverträge in Kopie sind Anlagen K 1 und K 4). Die Kreditaufnahme diente der Finanzierung eines Hauskaufes der Kläger. An der Veräußerung dieses Hausanwesens war die Beklagte jedoch nicht beteiligt.
Für beide Verträge erhielten die Kläger jeweils bei Vertragsabschluss von der Beklagten gleichlautende Widerrufsbelehrungen (Anlagen K 3 und K 5) mit u.a. folgendem Inhalt:
Widerrufsbelehrung zu Darlehen Nr ...
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform(z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: (Name, Firma und ladungsfähige Anschrift des Kreditinstituts, ggf. Fax-Nr., E-Mail- Adresse und/oder, wenn der Verbraucher eine Bestätigung seiner Widerrufserklärung erhält, auch eine Internet-Adresse).
[... Es folgen die Kontaktdaten der Beklagten wie Postadresse, Faxnummer, EMail-Adresse und Internet-Adresse ...]
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
Finanzierte Geschäfte
Widerrufen Sie diesen Darlehensvertrag, mit dem Sie Ihre Verpflichtungen aus einem anderen Vertrag finanzieren, so sind Sie auch an den anderen Vertrag nicht gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir zugleich auch Ihr Vertragspartner im Rahmen des anderen Vertrages sind, oder wenn wir uns bei Vorbereitung oder Abschluss des Darlehensvertrages der Mitwirkung Ihres Vertragspartners bedienen. Bei einem finanzierten Erwerb eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts ist eine wirtschaftliche Einheit nur anzunehmen, wenn wir zugleich auch Ihr Vertragspartner im Rahmen des anderen Vertrags sind oder wenn wir über die Zurverfügungstellung von Darlehen hinaus Ihr Grundstücksgeschäft durch Zusammenwirken mit dem Veräußerer fördern, indem wir uns dessen Veräußerungsinteressen ganz oder teilweise zu Eigen machen, bei der Planung, Werbung oder Durchführung des Projektes Funktionen des Veräußerers übernehmen oder den Veräußerer einseitig begünstigen. Können Sie auch den anderen Vertrag widerrufen, so müssen Sie den Widerruf gegenüber Ihrem diesbezüglichen Vertragspartner erklären.
Wird mit diesem Darlehensvertrag die Überlassung einer Sache finanziert, gilt Folgendes:..."
[... Es folgen Ort, Datum, Unterschriften ...]
Hinweis: Jeder Verbraucher erhält ein Exemplar der Widerrufsbelehrung.
Unter dem 25.08.2014 widerriefen die Kläger beide Darlehensverträge gegenüber der Beklagten.
Die Kläger sind der Ansicht, dass bereits die Wiedergabe der Gestaltungshinweise unter der Fußnote 3 zu Anlage 2 der BGB-InfoV (der Kursivtext in den vorliegenden Belehrungen) eine inhaltliche Überarbeitung der Musterbelehrung darstellt, die die vom Bundesgerichtshof angenommene Schutzwirkung zu Gunsten des Verwenders entfal...