Verfahrensgang
LG Bielefeld (Aktenzeichen 25 T 159/06) |
LG Bielefeld (Aktenzeichen 25 T 168/06) |
Tenor
Unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel werden der angefochtene Beschluss und der Beschluss des Grundbuchsamts vom 04.08.2006 teilweise aufgehoben.
Auf die Erinnerungen der Beteiligten zu 1) und 2) vom 31.07.2006 werden die Kostenansätze des Grundbuchamtes vom 21.07.2006 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1)
zu Rechnungs-Nr. 1000015572, Kostenschuldner: Beteiligter zu 1)
Gebühr (1/4) für die Eintragung einer Namensberichtigung gem. §§ 67, 30 KostOWert: 500.000,00 EUR 201,75 Euro
Davon zu zahlender Anteil von 1/3 67,25 Euro
2)
zu Rechnungs-Nr. 1000015573, Kostenschuldner: Beteiligter zu 2)
Gebühr (1/4) für die Eintragung einer Namensberichtigung gem. §§ 67, 30 KostOWert: 500.000,00 EUR 201,75 Euro
Davon zu zahlender Anteil von 1/3 67,25 Euro
Die weitergehenden Erinnerungen der Beteiligten zu 1) und 2) werden zurückgewiesen.
Fundstellen
Dokument-Index HI2576999 |
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