rechtskräftig

 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Insolvenzrecht. Konkursanfechtung bei Verschleuderung des Anlagevermögens der Gemeinschuldnerin

 

Leitsatz (amtlich)

Erwirbt jemand nahezu die gesamte Geschäftsausstattung der Gemeinschuldnerin zu einem weit unter Wert liegenden Preis für einen angeblich geplanten Hotelneubau und überlässt diese dann, ohne sich um den Verbleib der Gegenstände überhaupt zu kümmern, jahrelang dem ehemaligen Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin, der die Gegenstände im Rahmen seines neuen Geschäftsbetriebs als Ausstattung nutzt, ist die Anfechtung gem. § 31 Nr. 1 KO gerechtfertigt.

Der Rückgewähranspruch gem. § 37 Abs. 1 KO ist in diesem Fall auf Übereignung durch Abtretung des Herausgabeanspruchs gerichtet.

 

Normenkette

KO §§ 37, 31 Nr. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 602724

EWiR 2001, 775

OLGR Düsseldorf 2001, 83

OLGR Frankfurt 2001, 83

OLGR Hamm 2001, 83

OLGR Köln 2001, 230

OLGR Köln 2001, 83

KG-Report 2001, 83

OLGR----- 2001, 83

OLGR-BHS 2001, 83

OLGR-CBO 2001, 83

OLGR-KSZ 2001, 83

OLGR-KS 2001, 83

OLGR-MBN 2001, 83

OLGR-NBL 2001, 83

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