Leitsatz (amtlich)

Einer Vereinigung von Sortenschutzinhabern steht gegen Aufbereiter ein uneingeschränkter Anspruch auf Auskunft über den Umfang der Aufbereitungshandlungen von geschützten Sorten der Mitglieder der Vereinigung zu, wenn von dem Aufbereiter wenigstens eine geschützte Sorte aufbereitet worden ist.

 

Verfahrensgang

LG Magdeburg (Urteil vom 19.07.2003; Aktenzeichen 7 O 1703/02)

 

Tenor

I. Auf die Berufungen der Klägerin und der Beklagten wird unter Zurückweisung der jeweils weiter gehenden Rechtsmittel das am 19.6.2003 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des LG Magdeburg teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt neu gefasst.

II. Die Beklagte wird verurteilt,

1. der Klägerin Auskunft darüber zu erteilen, ob sie im Wirtschaftsjahr 1997/1998 Erntegut einer für die nachfolgend bezeichneten Sortenschutzinhaber bzw. Nutzungsberechtigten jeweils geschützten, ebenfalls nachfolgend bezeichneten Sorten

zum Zweck des Anbaus aufbereitet hat und im Falle der Übernahme derartiger

Aufbereitung Auskunft über

  • die Namen und Anschriften des oder der Auftraggeber(s),
  • die Sortenbezeichnung des jeweils aufbereiteten Ernteguts,
  • die Menge der jeweils zur Aufbereitung gelieferten Rohware in dt,
  • die Menge der jeweils nach der Aufbereitung abgegebenen Saatware in dt und
  • den jeweiligen Zeitpunkt und den Ort der Aufbereitung

zu erteilen,

mit der Maßgabe, dass hinsichtlich der Wintergerstensorten „Nikel”, „Cabrio”, „Cobalt”, „Aviron” und „Duet”, der Sommergerstensorten „Baccara”, „Fasan”, „Pasadena”, „Perodix”, „Escada”, „Peggy” und „Ricarda”, der Futtererbsensorten „Tenor”, „Miami”, „Lilo” und „Toskana”; der Winterweizensorten „Optimus”, „Bold”, „Aztec und „Clay”, der Hafersorten „Flipper”, „Radius”, „Flämingsplus” und „Flämingsstern”, der Ackerbohnensorte „Aribo und der Tricitalesorte „Fokus” Auskunft ab dem und hinsichtlich der Wintergerstensorte „Express”, der Winterweizensorten „Kimon”, „Hakon”, „Kraka”, „Ambras”, „Sperber” und „Berwidur”, der Sommergerstensorten „City” und „Bella” und der Winterroggensorte „Dominator” bis zu dem in der 6. Spalte des Klageantrags jeweils aufgeführten Zeitpunkt zu erteilen ist;

2. der Klägerin Auskunft darüber zu erteilen, ob sie im Wirtschaftsjahr 1998/1999 Erntegut einer für die nachfolgend bezeichneten Sortenschutzinhaber bzw. Nutzungsberechtigten jeweils geschützten, ebenfalls nachfolgend bezeichneten Sorten

zum Zweck des Anbaus aufbereitet hat und im Falle der Übernahme derartiger Aufbereitung Auskunft über

  • die Namen und Anschriften des oder der Auftraggeber(s),
  • die Sortenbezeichnung des jeweils aufbereiteten Ernteguts,
  • die Menge der jeweils zur Aufbereitung gelieferten Rohware in dt,
  • die Menge der jeweils nach der Aufbereitung abgegebenen Saatware in dt und
  • den jeweiligen Zeitpunkt und den Ort der Aufbereitung

zu erteilen,

mit der Maßgabe, dass hinsichtlich der Sommergerstensorten „Annabell”, „Aspen”, „Charlotte”, „Hanka”, „Ria”, „Linus”, „Madeira”, „Pongo” und „Tenere”, der Wintergerstensorten „Sonja”, „Nixe”, „Annette”, „Carola”, „Sarah” und „Gunda”, der Winterweizensorten „Campus”, „Ordeal” und „Asketis”, der Futtererbsensorten „Classic”, „Bonanza”, „Nitouche”, „Metaxa”, „Sponsa”, „Granada”, „Attika” und „Silvretta”, der Tricitale „Logo”, der Hafersorten „Neklan” und „Flämingstip”, der Ackerbohnensorte „Limbo” und der Sommerweizensorten „Vinjett”, „Velos” und „Kalistos” Auskunft erst ab dem, hinsichtlich der Futtererbsensorte „Erbi” und der Wintergerstensorten „ Masto”, „Daniela”, „Camilla” und „Gunda”, der Winterweizensorten „Dakota” und „Longos” bis zu dem und hinsichtlich der Wintergerstensorte „Lolita” nur in dem in der 6. Spalte des Klageantrages jeweils aufgeführten Zeitpunkt zu erteilen ist;

3. der Klägerin Auskunft darüber zu erteilen, ob sie im Wirtschaftsjahr 1999/2000 Erntegut einer für die nachfolgend bezeichneten Sortenschutzinhaber bzw. Nutzungsberechtigten jeweils geschützten, ebenfalls nachfolgend bezeichneten Sorten

zum Zweck des Anbaus aufbereitet hat und im Falle der Übernahme derartiger Aufbereitung Auskunft über

  • die Namen und Anschriften des oder der Auftraggeber(s),
  • die Sortenbezeichnung des jeweils aufbereiteten Ernteguts,
  • die Menge der jeweils zur Aufbereitung gelieferten Rohware in dt,
  • die Menge der jeweils nach der Aufbereitung abgegebenen Saatware in dt und
  • den jeweiligen Zeitpunkt und den Ort der Aufbereitung

zu erteilen,

mit der Maßgabe, dass hinsichtlich der Sommergerstensorten „Annabell”, „Aspen”, „Ricarda”, „Chantal”, „Sally”, „Peggy” und „Viskosa”, der Tricitalesorte „Lupus”, der Winterweizensorten „Novalis”, „Ornicar”, „Brando”, „Corvus”, „Dream”, „Aspirant” und „Ludwig”, der Wintergerstensorten „Tilia”, „Cleopatra”, „Ludmilla” und „Tessy”, der Hafersorten „Adler” und „Coach” und der Futtererbsensorten „Catania”, „Sponsor”, „Madonna”, „Power” und „Phönix” Auskunft erst ab dem in der 6. Spalte des Klageantrags jeweils aufgeführten Zeitpunkt zu erteilen ist;

4. der Klägerin Auskunft darüber zu erteilen, ob sie im Wirtschaftsjahr 2000/2001 Erntegut e...

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