Verfahrensgang
LG Stuttgart (Aktenzeichen 17 O 1324/17) |
Tenor
Das Endurteil des Oberlandesgerichts Stuttgart - 5. Zivilsenat - vom 20.11.2020 wird im Tatbestand wie folgt berichtigt:
Auf Seite 16 des Urteils des Senats vom 20.11.2020 zu Beginn des zweiten Absatzes heißt es statt "Die Baureihen 997 und 911 gingen nicht auf Leistungen von E.K. zurück." richtig "Die Baureihen 997 und 991 gingen nicht auf Leistungen von E.K. zurück.".
Gründe
Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor, § 319 ZPO.
Fundstellen
Dokument-Index HI14965587 |
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