Entsprechendes gilt für die sogenannte "Frankfurter Räumung". Hier schafft der Vermieter das Räumungsgut mit eigenem Personal in eigene verschließbare, für den Gerichtsvollzieher aber zugängliche Räume und lagert es dort ein. Auch diese Alternative führt zu deutlicher Kostenersparnis in Form eines geringeren Kostenvorschusses für den Gerichtsvollzieher.

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