Die Installierung von Rauchwarnmeldern in bestimmten Räumen ist sowohl bei Bestandsgebäuden als auch bei Neubauten gesetzlich vorgeschrieben. Daher ist der Mieter zur Duldung des Einbaus von Rauchmeldern verpflichtet.

Die Weigerung des Mieters, den Einbau von Rauchwarnmeldern zu dulden, stellt einen Kündigungsgrund dar, da diese Pflichtverletzung so schwer wiegt, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zuzumuten ist. Für den Vermieter ergeben sich nämlich strafrechtliche Sanktionen und Schadensersatzforderungen sowie die Kürzung von Versicherungsleistungen, wenn ein Brand auftritt und die Rauchmelder nicht installiert waren. Daher muss der Vermieter auch nicht zunächst seinen Duldungsanspruch titulieren und vollstrecken. Dies folgt bereits daraus, dass ein Brand als unvorhersehbares Ereignis jederzeit eintreten kann (so bereits AG Augsburg, Urteil v. 16.5.2018, 22 C 5317/17).

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge