Verwalter S ist verurteilt, Rechnung zu legen. S legt daraufhin auch eine Rechnung vor. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer G hält diese Rechnungslegung aber für unzureichend und beantragt daher, gegen S ein Zwangsgeld festzusetzen.
Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen