Die Wohnungseigentümer beschließen, im Treppenhaus eine Briefkastenanlage einbauen zu lassen, den Schließzylinder der Tür zum Hinterhof auszutauschen sowie den Wohnungs- als Sondereigentümern Schlüssel hierzu auszuhändigen. Gegen diesen Beschluss wendet sich Wohnungseigentümer K zum BGH. Fraglich ist, ob seine Beschwer 20.000 EUR übersteigt

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