Eine Wohnungseigentümergemeinschaft hat wie jeder Haus- und Grundbesitzer Vorsorge durch einen umfassenden Versicherungsschutz zur Absicherung der eigenen Vermögenswerte und zur Deckung von Schadensersatzansprüchen Dritter zu treffen. Die Absicherung der eigenen Vermögenswerte wird durch sog. Sachversicherungen, die Deckung von Schadensersatzansprüchen Dritter durch Haftpflichtversicherungen erreicht. Eine Sachversicherung ersetzt die Beschädigung oder Zerstörung von Sachen und/oder Gebäuden, eine Haftpflichtversicherung tritt bei berechtigten oder unberechtigten Ansprüchen Dritter wegen eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen ein.

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