Jeder, der auf dem eigenen oder fremden Grundstück oder Dach eine netzgekoppelte Photovoltaikanlage betreibt und Strom erzeugt, sollte eine Betreiber-Haftpflichtversicherung abschließen. Nur so kann der Betreiber sich vor unerwarteten Haftpflichtansprüchen Dritter schützen.

 
Absicherung Leistungen
  • Personenschäden
  • Sach- und Vermögensschäden[1]
  • Allmählichkeitsschäden[2]
  • Mietsachschäden
  • Ungerechtfertigte Ansprüche
  • Ausgleich berechtigter Ansprüche Dritter
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
[1] Z. B. Schäden an geparkten Fahrzeugen durch herabfallende Teile der Anlage.
[2] Schäden, die erst im Laufe der Zeit entstehen durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit sowie von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dgl.), Klinkhammer, Haus- und Grundbesitz in Recht und Praxis, Gruppe 16, Feuerhaftungsversicherung.

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