Der energetische Standard eines Effizienzgebäudes wird durch bauliche und anlagentechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie die Einbindung erneuerbarer Energien erreicht. Die nachfolgenden Mindestanforderungen sind einzuhalten.
Effizienzgebäude
Der Jahres-Primärenergiebedarf (QP) eines Effizienzgebäudes darf im Verhältnis zum Jahres-Primärenergiebedarf des entsprechenden Referenzgebäudes (QP,REF) den in Tabelle 1 angegebenen prozentualen Maximalwert der geförderten Effizienzgebäude-Stufen nicht überschreiten.
Tabelle 1: Effizienzgebäude-Stufen
Effizienzgebäude |
EG 40 |
EG 55 |
EG 70 |
EG Denkmal |
QP in % von QP, REF |
40 % |
55 % |
70 % |
160 % |
EE-Klasse |
Ja |
NH-Klasse |
Nach Verfügbarkeit von registrierten Bewertungssystemen für das QNG |
WPB-Bonus |
Ja |
Nur mit EE-Klasse |
Nein |
Für Zonen, die auf eine Raum-Solltemperatur ≥ 19 °C beheizt werden, darf der Mittelwert der Wärmedurchgangskoeffizienten für die opaken Außenbauteile (Ūopak), die transparenten Außenbauteile (Ūtransparent), die Vorhangfassaden (ŪVorhang) sowie für Glasdächer/Lichtbänder und Lichtkuppeln (ŪLicht) die in Tabelle 2 aufgeführten Werte nicht überschreiten:
Tabelle 2: Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten für T ≥ 19 °C
Effizienzgebäude(T ≥ 19 °C) |
EG 40 |
EG 55 |
EG 70 |
EG Denkmal |
[W (m2 · K)] |
[W (m2 · K)] |
[W (m2 · K)] |
[W (m2 · K)] |
Ūopak |
0,18 |
0,22 |
0,26 |
- |
ŪVorhang |
1,0 |
1,2 |
1,4 |
- |
Ūtransparent |
1,0 |
1,2 |
1,4 |
- |
ŪLicht |
1,6 |
2,0 |
2,4 |
- |
Für Zonen, die auf eine Raum-Solltemperatur von 12 °C bis niedriger als 19 °C beheizt werden, darf der Mittelwert der Wärmedurchgangskoeffizienten für die wärmeübertragenden Außenbauteile die im Folgenden aufgeführten Werte nicht überschreiten:
Tabelle 3: Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten für 12 °C ≤ T < 19 °C
Effizienzgebäude (12 °C ≤ T < 19 °C) |
EG 40 |
EG 55 |
EG 70 |
EG Denkmal |
[W (m2 · K)] |
[W (m2 · K)] |
[W (m2 · K)] |
[W (m2 · K)] |
Ūopak |
0,24 |
0,28 |
0,32 |
- |
ŪVorhang |
1,3 |
1,5 |
1,7 |
- |
Ūtransparent |
1,3 |
1,5 |
1,7 |
- |
ŪLicht |
2,0 |
2,5 |
2,8 |
- |
Effizienzgebäudenachweis
Der Jahres-Primärenergiebedarf (QP) für das Effizienzgebäude und das entsprechende Referenzgebäude ist zu berechnen. Die in Tabelle 1 angegebenen prozentualen Maximalwerte im Verhältnis zum entsprechenden Wert des Referenzgebäudes (QP,REF) sowie die in Tabelle 2 und in Tabelle 3 angegebenen Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten (Ū) sind einzuhalten:
- Der Jahres-Primärenergiebedarf (QP) des entsprechenden Referenzgebäudes sowie die Mittelwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsflächen des Effizienzgebäudes sind nach GEG zu berechnen.
- Die Energiebezugsfläche für die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs beim Effizienzgebäude ist die Nettogrundfläche nach DIN V 18599 gemäß GEG, die im Sinne des GEG thermisch konditioniert wird.
- Bei der Realisierung von Effizienzgebäuden ist stets zu prüfen, ob die Luftvolumenströme den Anforderungen des Gebäudes entsprechen oder Maßnahmen zur Vermeidung von Tauwasserausfall und Schimmelpilzbildung erforderlich sind. Hierzu ist ein Lüftungskonzept zu erstellen, in dem der erforderliche Außenluftvolumenstrom und die Lösung zur Umsetzung spezifiziert werden. Hieraus resultierende Maßnahmen sind umzusetzen. Auf eine wärmebrückenminimierte und möglichst luftdichte Ausführung nach den anerkannten Regeln der Technik ist zu achten.