In einer Teileigentumsanlage gibt es nur 2 Teileigentumsrechte. Die Räume werden einerseits als Restaurant, andererseits als Zahnarztpraxis benutzt. Die Räume der Zahnarztpraxis, die B gehören, sind vermietet. Dort bricht bei großer Kälte eine Kaltwasserleitung. In den Restauranträumen entstehen Wasserschäden, die von der Versicherung teilweise reguliert werden. Im Anschluss verlangt der Insolvenzverwalter K des Mieters der Restauranträume einen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch aus abgetretenem Recht des Vermieters in Höhe von 17.597,20 EUR. Das AG gibt der Klage statt. Das LG weist die Berufung zurück. Dagegen wendet sich B mit der Revision.

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