Das Gebäude einer Wohnungseigentumsanlage und das Nachbargebäude, welches im Eigentum von K steht, haben eine gemeinsame Giebelmauer. K behauptet erhebliche Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilzbefall in 2 Kellerräumen sowie in einem Erdgeschossraum. Nach einem Gutachten sind für diese Feuchtigkeitsschäden undichte Rohrleitungen verantwortlich, die von Wohnungseigentümer X ohne seine Zustimmung in die Giebelmauer eingebracht worden waren. Insoweit wendet sich K an den Verwalter. Dieser leitet K's Ansprüche der Gebäudeversicherung weiter. Auf Basis von Voranschlägen leistet der Gebäudeversicherer 2.664,49 EUR (Rest = 1.141,93 EUR) unter Zugrundelegung eines Zeitwertabzugs von 30 % nach den AVB. Wegen Gutachterkosten und des Restbetrags wendet sich K an X. Dieser meint, den Wasserschaden nicht verursacht zu haben. K verlangt nun von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer B Schadensersatz.

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