Tenor

1) Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Schleswig-Holstein vom 29. September 2023, Az. VK-SH 11/23 wird bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde verlängert.

2) Unter Zurückweisung des weitergehenden Antrages der Antragstellerin auf Akteneinsicht erhält die Antragstellerin Akteneinsicht durch eine die Vorgehensweise der Beigeladenen bei der Kalkulation des Preises pro Besetztkilometer Schulfahrten sowie des wöchentlichen Tourenpreises für die Lose 1 und 2 beschreibende schriftliche Mitteilung des Senats. Dies soll in zwei Wochen geschehen.

3) Die Entscheidung über die Kosten dieses Verfahrens bleibt der Entscheidung in dem Verfahren über die sofortige Beschwerde (Az. 54 Verg 5/23) vorbehalten.

 

Gründe

I. Mit Bekanntmachung vom XXX im Supplement des Amtsblattes der Europäischen Union - XXX Vergabe-Nr. XXX - berichtigt durch Bekanntmachung vom XXX im Supplement des Amtsblattes der Europäischen Union - XXX - hat die Antragsgegnerin den Auftrag "Schüler*innenbeförderung der Förderzentren; Schüler*innenbeförderung für die Schuljahre 2023/2024 bis 2025/2026 mit der Option zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern" im offenen Verfahren europaweit ausgeschrieben. Nach Ziffer I.3 der Auftragsbekanntmachung stehen die Auftragsunterlagen online zur Verfügung.

Die Beschaffung umfasst nach II.2 der Auftragsbekanntmachung die Beförderung von den Wohnungen der Schülerinnen und Schüler zu den Schulstandorten L. (Los 1) und E. (Los 2) und zurück sowie Einzelbeförderungen von Schüler/innen im Los 3.

In jedem Los sind Schulfahrten und Sondertouren (z.B. bei Ausflügen, Klassenfahrten oder in den Ferien) zu planen und durchzuführen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, wobei der Preis nicht das einzige Zuschlagskriterium ist. Beabsichtigt ist der Abschluss eines Vertrages über drei Jahre vom 1. August 2023 bis zum 31. Juli 2026 mit der zweimaligen Verlängerungsoption um ein Jahr, Ziffer II.2.7 der Auftragsbekanntmachung.

Ziffer VIII "Preiskalkulation" der Auftragsunterlage "Allgemeine Leistungsbeschreibung und Hinweise zur Angebotserstellung und zur Preiskalkulation Vergabe-Nr. XXX" lautet u.a.:

In den angebotenen Kilometer- und Tourenpreisen müssen sämtliche preisbeeinflussende Faktoren berücksichtigt sein. Die angebotenen Preise müssen die vollständige und vertragsgemäße Durchführung der Leistung umfassen.

Die Vergütung der Leistungen des*der Auftragnehmer*in erfolgt in Form eines wöchentlichen Tourenpreises je Los. Der Aufwand für zu berücksichtigende Besonderheiten in der Beförderung der Schüler*innen ist damit abgegolten. Hierzu zählt u.a.:

...

Die jeweiligen Preise sind von dem*der Bieter*in in dem jeweils beigefügten Preisblatt ... einzutragen. Die anzugebenden Preise verstehen sich Netto zzgl. der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer ...

Der*die Bieter*in hat die jeweiligen Strecken des Loses, für die er*sie eine Angebotsabgabe plant, als Kalkulationsgrundlage zu ermitteln.

Nach Zuschlagserteilung ist der*die Auftragnehmer*in verpflichtet, innerhalb einer Frist von 3 Wochen der Auftraggeberin eine detaillierte Aufstellung der Wochenkilometerleistung, soweit die Daten der eingesetzten Fahrzeuge (Fahrzeugtyp, Kennzeichen ...) zu übermitteln. Die Angaben des*der Auftragnehmer*in gelten als Vertragsbestandteile und werden als Anlage zum Vertrag aufgeführt..."

Ziffer IX. enthält eine Preisgleitklausel für Veränderungen der Personalkosten und der Kraftstoffkosten. Ziffer X. "Sonderregelungen Pandemie" lautet u.a.:

"Bei mehrtägigen Komplettausfällen, zum Beispiel durch pandemiebedingte Schulschließungen, erhält der*die Auftragnehmer*in für den Zeitraum der Schulschließungen eine Erstattung in Höhe von 85% der anfallenden Fixkosten der Schüler*innenbeförderung.

Falls einzelne Fahrten in den Zeitraum der Schulschließung fallen und von der*dem Auftragnehmer*in erbracht werden, erhält er*sie dafür je Los den vertraglich festgelegten Kilometerpreis, abzüglich der Fixkosten.

Unter Fixkosten sind Kosten zu verstehen, die auch ohne Erbringung der Leistung bestehen, zum Beispiel Leasingraten, Verwaltungskosten oder Lohnkosten..."

Nach Ziffer XI der Leistungsbeschreibung erfolgt die "Abrechnung" monatlich nach Übersenden der tatsächlich gefahrenen Kilometer und Routen.

Aus der Anlage 7 der Auftragsunterlagen "Gewichtung der Wertungskriterien" ergeben sich folgende, bereits unter VI.3) der Auftragsbekanntmachung genannte Zuschlagskriterien und deren Gewichtung:

1. die Gesamtkilometer zu 50%; Grundlage der Punktebewertung ist dabei eine Wertungszahl, die ermittelt wird aus den sich bei einer Subtraktion von Erfahrungskilometern mit den angebotenen Kilometern dividiert durch 1.000 multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor (50%),

2. der Preis pro besetzt gefahrenen Kilometer inklusive aller preisbeeinflussenden Faktoren Schulfahrten zu 35%, dabei ergibt sich die Wertungszahl aus dem angebotenen Preis multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor (35%),

3. der Prei...

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