Ehrverletzungsstreitigkeiten betreffen Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind.[1] Diese Regelung gilt allgemein, sie ist aber auch bei Nachbarstreitigkeiten einschlägig, da diese in vielen Fällen mit wechselseitigen Beleidigungen verbunden sind.

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