Bei Schlüsselverlust trägt der Mieter die Beweislast dafür, dass eine missbräuchliche Verwendung des Schlüssels ausgeschlossen ist. Kann sich der Mieter nicht entlasten, steht dem Vermieter ein Schadensersatzanspruch zu, der auch die Kosten des Austausches der Schließanlage umfasst.

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