Der Vermieter kann den Mieter in einem Übergabeprotokoll grundsätzlich zur Renovierung der Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses verpflichten. Voraussetzung dabei ist, dass die nach Vertragsabschluss getroffene und in das Übergabeprotokoll aufgenommene Vereinbarung individuell erfolgt ist.

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