Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK), die aus dem Bundesdatenschutzbeauftragten, den Landesdatenschutzbeauftragten der 16 Bundesländer und dem Präsidenten des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht besteht, hat am 18.1.2018 eine "Orientierungshilfe Mietauskünfte" vorgelegt. Danach ist hinsichtlich der Zulässigkeit der Datenerhebung zwischen 3 Phasen zu unterscheiden, nämlich der

  • Phase A: Erhebung von Daten von Mietinteressenten, die sich für einen Besichtigungstermin interessieren,
  • Phase B: Erhebung von Daten von Mietinteressenten, die gegenüber dem Vermieter erklären, dass sie die Wohnung anmieten wollen,
  • Phase C: Erhebung von Daten von Mietinteressenten, die der Vermieter als Mieter in Erwägung zieht.

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