Zulässig sind:

Frage 1:

Angaben zur Identifikation des Interessenten, also Name, Vorname und Anschrift.

 
Wichtig

Vorlage der Ausweispapiere

Der Vermieter ist berechtigt, die Identifikation durch Einsicht in den Personalausweis zu überprüfen.

Frage 2: Falls die Wohnung im Rahmen eines Programms zur sozialen Wohnraumförderung errichtet wurde, dürfen Daten betreffend die Wohnberechtigung des Interessenten erhoben werden.

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