1Dieses Gesetz dient der Verwirklichung der Rechte von volljährigen Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderungen[1] [Bis 19.05.2022: Behinderung] auf
1. |
Wahrung und Förderung ihrer Selbständigkeit, Selbstbestimmung, der Selbstverantwortung, der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, |
3. |
Sicherung einer Qualität des Wohnens, der Pflege und der Betreuung und Assistenz[4], die dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen und wissenschaftlichen[5] Erkenntnisse entspricht, |
4. |
Wahrung ihrer Interessen als Verbraucherinnen und Verbraucher, |
5. |
Einhaltung der den Trägern von Diensten und Einrichtungen ihnen gegenüber obliegenden Pflichten. |
2Bei der Auslegung der Vorschriften dieses Gesetzes und bei der Ausübung von Ermessen ist zu beachten, dass diese Rechte möglichst weitgehend verwirklicht werden.
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