Toben Kinder durch den Garten, kann das schnell laut werden. Zwar sind viele Nachbarn bei Kinderlärm recht tolerant und auch die Rechtsprechung ist kinderfreundlich und vertritt die Ansicht, dass Kinder sich austoben dürfen. Aber nicht unbegrenzt. Eine Lärmbelästigung in festgelegten Ruhezeiten müssen Nachbarn nämlich nicht hinnehmen. Auch mutwilliger Kinderlärm mit dem Ziel, andere zu stören, muss nicht geduldet werden.

Lassen Eltern jegliche Bemühung vermissen, den Lärm in vertretbarem Rahmen zu halten, kann es sich um Ruhestörung handeln. Damit es nicht so weit kommt, ist wiederum empfehlenswert, dass die Nachbarn auch hier gegenseitig Rücksicht nehmen.

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