Problemüberblick

Zunächst streiten die Wohnungseigentümer über den Inhalt einer Vereinbarung. Das LG meint, der Streit müsse zwischen dem beeinträchtigten Wohnungseigentümer und der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geführt werden. Daher schwenkt der klagende Wohnungseigentümer auf die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer um. Das LG meint, er tue das Richtige und gibt der Klage nach der Auslegung der Vereinbarung statt. Dem ist, auch prozessual zuzustimmen, wenn die Sondernutzungsrechtsvereinbarung hinreichend bestimmt war. Dazu bedarf es in der Regel sehr wohl Flächenangaben.

Was ist für die Verwaltung besonders wichtig?

Jede Verwaltung muss wissen, welche Sondernutzungsrechtsvereinbarungen es in einer Wohnungseigentumsanlage gibt und welchen Inhalt sie haben. Besteht Streit, kann auf Feststellung geklagt werden. Im Einzelfall richtet sich diese Klage auch gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.

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