Begriff

Vom Grundsatz her stellt eine Hausgeldklage weder für den Verwalter noch den ggf. mandatierten Rechtsanwalt eine größere Herausforderung dar. Allerdings lauern die Gefahren im Detail, die eine Hausgeldklage schnell zur Stolperfalle werden lassen können. Es sind vor allem längst vergessene Vorgänge in der Vergangenheit, wie insbesondere die Beschlussfassung über den Abschluss des Verwaltervertrags, die im Einzelnen verhängnisvoll werden können. Gefährlich kann es auch dann werden, wenn als Ergebnis der Jahreseinzelabrechnungen statt der Abrechnungsspitze der Abrechnungssaldo dargestellt wird und die tatsächlich geleisteten Zahlungen des Hausgeldschuldner in der abgerechneten Wirtschaftsperiode nicht dem Soll nach Wirtschaftsplan entsprechen.

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