Bei großen Wohnungseigentumsanlagen hat sich für die Anzahl der Miteigentumsanteile eine Aufteilung in 10.000stel oder mehr Miteigentumsanteile durchgesetzt. In der Praxis wird vor allem eine Aufteilung in 1.000stel Miteigentumsanteile genutzt. Bei einer kleinen oder 2-gliedrigen Wohnungseigentümergemeinschaft (Doppel- oder 2-Familienhäuser) ist bei gleichem Nutzwert hingegen eine Aufteilung zu je ½ (bzw. zu 100stel) üblich. Jede andere Gestaltung wäre aber auch möglich.

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