A gibt gegenüber dem Grundbuchamt eine Teilungserklärung ab. Das in seinem Eigentum stehende Grundstück ist derzeit mit einem in Ausübung eines Erbbaurechts errichteten Einfamilienhaus nebst Doppelgarage bebaut. Das Wohnhaus soll in ein 5-Familienhaus mit 4 PKW-Garagen und 2 Carport-Stellplätzen sowie weiteren Außenstellplätzen umgebaut werden. A hat das Erbbaurecht erworben. Dieses ist mit einer Briefgrundschuld in Höhe von 7.413,73 EUR mit 10 % Jahreszinsen belastet. Das Erbbaurecht soll nach dem Vollzug des Eigentumswechsels aufgehoben und im Grundbuch gelöscht werden. Dieser Antrag wird aber zurückgenommen, da die Grundschuld verloren gegangen ist. Die Aufteilung des Grundstücks in Wohnungseigentum soll vor Vollzug der Löschung des Erbbaurechts umgesetzt werden. Das Grundbuchamt weigert sich. Es meint, der Fortbestand des Erbbaurechts hindere den Vollzug der Teilung. Hiergegen richtet sich die Beschwerde.

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge