Mieter M von Wohnungseigentümer K ist berechtigt, den Tiefgaragen-Stellplatz der K zu gebrauchen. M stellt dort ein sog. Hybrid-Fahrzeug ab. Die Wohnungseigentümer fassen daraufhin im August 2021 den Beschluss, der das Abstellen von elektrisch betriebenen Fahrzeugen in der Tiefgarage bis auf Weiteres untersagt. Die Wohnungseigentümer meinen, von den Lithium-Ionen-Akkus in elektrisch betriebenen Fahrzeugen gehe eine erhöhte Brandgefahr aus. Der Brand eines solchen Fahrzeugs sei wesentlich aufwändiger zu löschen als der eines benzinbetriebenen Autos.

Gegen diesen Beschluss geht K vor. Er meint, es fehle bereits an der Beschlusskompetenz. Zudem greife der Beschluss in sein Sondernutzungsrecht am Stellplatz ein und verstoße gegen das Ziel des Gesetzgebers, Elektromobilität zu fördern.

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge