Kurzbeschreibung

Die Wohnungseigentümer möchten durch Beschluss die Zahl der je Wohnung zulässigen Katzen und/oder Hunde festlegen. Diese Vorlage dient als Grundlage für eine Beschlussformulierung.

Vorbemerkung

Ein Mehrheitsbeschluss kann die Haustierhaltung nicht generell verbieten. Ein derartiger Beschluss ist wegen Eingriffs in den Kernbereich des Sondereigentums nichtig.[1] Dies gilt allerdings nicht für ein lediglich mehrheitlich beschlossenes Verbot der Hunde- und Katzenhaltung. Ein derartiger Beschluss ist jedoch anfechtbar[2] und würde auf entsprechende Klage hin in aller Regel für unwirksam erklärt werden. Einschränkungen der Tierhaltung sind jedoch möglich: Siehe hierzu ausführlich Blankenstein, Tierhaltung im Wohnungseigentum.

So ist es einer Gemeinschaft möglich, im Wege einer einfachen Mehrheitsbeschlussfassung, die Zahl der je Wohnung zulässigen Katzen und/oder Hunde festzulegen. Ein solcher Beschluss ist möglich, da die Tierhaltung nicht zu dem wesentlichen Inhalt des Sondereigentums gehört.[3]

Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang aber auch, dass solche Regelungen nur Bindungskraft für die Zukunft entfalten können. In bestehende "Tierhaltungsverhältnisse" kann zumindest nicht generell und pauschal eingegriffen werden. Hier bedarf es dann einer konkreten unzumutbaren Beeinträchtigung der übrigen Bewohner.

Damit auch die Mieter einer Wohnanlage stets an die Beschlüsse der Eigentümer gebunden sind, muss der jeweilige vermietende Eigentümer bei Abschluss des Mietvertrags die beschlossene oder vereinbarte Regelung in den Mietvertrag aufnehmen.

[1] Saarländisches OLG, Beschluss v. 2.10.2006, 5 W 154/06.
[2] OLG Frankfurt a. M., Beschluss v. 17.1.2011, 20 W 500/08.
[3] So zuletzt auch das OLG Celle, Beschluss v. 31.1.2003, 4 W 15/03, NZM 6/2003 S. 242 und BGH, Beschluss v. 4.5.1995, V ZB 5/95, NJW 1995 S. 2036.

Tierhaltung

TOP XX: Tierhaltung in der Wohnungseigentumsanlage

Ab dem heutigen Tag ist es den Eigentümern und Mietern nicht gestattet, mehr als 2 Hunde oder 2 Katzen in den Wohnungen zu halten. Dies gilt nicht für bereits angeschaffte Tiere. Ferner werden die vermietenden Eigentümer angehalten, diese Regelung in zukünftig abzuschließende Mietverträge aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: _____

Nein-Stimmen: _____

Enthaltungen: _____

Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:

__________________

Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.

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