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AUSHANG |
An alle Mieter | |
im Anwesen _______________________ |
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß Trinkwasserverordnung sind Vermieter verpflichtet, alle 3 Jahre eine Legionellenuntersuchung durchführen zu lassen.
Es handelt sich dabei um eine Routineuntersuchung, die der Gesetzgeber vorschreibt. Die Untersuchung wird derzeit im Anwesen durchgeführt. Über die Ergebnisse werden wir Sie nach Erhalt der Auswertungen durch das Untersuchungslabor durch weiteren Aushang informieren.
Ein Zutritt zu Ihrer Wohnung ist nicht erforderlich. Die Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Legionellenuntersuchung werden im Rahmen der nächsten Betriebskostenabrechnung anteilig auf die Wohnungen umgelegt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Hausverwaltung
Ausgehängt am: ______________
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